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Service

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Grundservice

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für alle Wohnungen besteht ein Grundservicevertrag mit der Johanniter Unfallhilfe Sachsen, der folgende Leistungen umfasst:

  • Notruf-Bereitschaft rund um die Uhr über 24 Stunden
  • Reinigung der Gemeinschaftsräume
  • Stundenweise Anwesenheit einer Fachkraft / Kontaktperson zu regulären Sprechzeiten
  • Vermittlung von Hilfeleistungen in persönlichen Angelegenheiten, Hilfe beim Schriftverkehr mit Behörden
  • Koordination und Vermittlung von Fahr- und Begleitdiensten sowie hauswirtschaftlicher und pflegerischer Hilfen
  • Beratung und Hilfe bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
  • Vermittlung und Organisation weiterer Dienstleistungen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Tagespflege u.a. im eigenen Haus und/oder anderen Einrichtungen
  • Soziale Betreuung inkl. Kontaktpflege zu Angehörigen, Freunden, Bekannten
  • Betreuungsservice für die Wohnung bei Abwesenheit
  • Kulturelle, kommunikative und Freizeit-Angebote sowie Dienstleistungen in den Gemeinschaftsräumen des Hauses und anderen Einrichtungen
  • Pflegerische Ersatzversorgung im Falle einer kurzen Erkrankung. Benachrichtigung eines Arztes und der Angehörigen (auf Wunsch)
  • Aufbau und Koordination von Selbsthilfe-Aktivitäten und Hilfestellung bei der Entwicklung und Gestaltung einer Hausgemeinschaft
  • Permanente Information der Mieter über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von gebührenfreien Leistungen des Grundservice und entsprechender Wahlleistungen nebst Kosten.

 

Wahlservice

Die Wahlserviceleistungen sind nicht Inhalt der Grundpauschale. Sie sind ein zusätzliches Angebot der Johanniter Unfallhilfe, das entsprechend der Wünsche und des Bedarfs der Bewohner der Service-Wohnanlage erbracht wird. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Wahlleistungen besteht nicht.

Die Preise der  Wahlserviceleistungen richten sich nach den gültigen Tarifen und Gebührenordnungen des Leistungserbringers. Sie werden den Bewohnern rechtzeitig im Rahmen des Grundservice-Paketes bekanntgegeben.

Die Wahlleistungen umfassen u.a.:

1. Hauswirtschaftliche Dienste

  • Essensversorgung
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschedienste

2. Fahrdienste

  • Einkaufsfahrten
  • Rollstuhlfahrten
  • Ausflugsfahrten

3. Hilfsmittelverleih

  • Krankenbett
  • Nachtstuhl

4. Pflegerische Dienste

  • Die Kosten werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse übernommen.

5. Behandlungspflege

  • Auf ärztliche Verordnung z.B.:
  • Verbände anlagen und wechseln
  • Wundbehandlung
  • Inhalationen.