Wahlservice
Die Wahlserviceleistungen sind nicht Inhalt der Grundpauschale. Sie sind ein zusätzliches Angebot der Johanniter Unfallhilfe, das entsprechend der Wünsche und des Bedarfs der Bewohner der Service-Wohnanlage erbracht wird. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Wahlleistungen besteht nicht.
Die Preise der Wahlserviceleistungen richten sich nach den gültigen Tarifen und Gebührenordnungen des Leistungserbringers. Sie werden den Bewohnern rechtzeitig im Rahmen des Grundservice-Paketes bekanntgegeben.
Die Wahlleistungen umfassen u.a.:
1. Hauswirtschaftliche Dienste
- Essensversorgung
- Reinigung der Wohnung
- Wäschedienste
2. Fahrdienste
- Einkaufsfahrten
- Rollstuhlfahrten
- Ausflugsfahrten
3. Hilfsmittelverleih
4. Pflegerische Dienste
- Die Kosten werden bei anerkannter Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse übernommen.
5. Behandlungspflege
- Auf ärztliche Verordnung z.B.:
- Verbände anlagen und wechseln
- Wundbehandlung
- Inhalationen.
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